Mittelpunktschule Buchenau / Dautphetal

Schulgremien

  • Schulgremien 

Die Gremien unserer Schule sind: 

a)     Konferenzen der Lehrkräfte  

b)    Klassenelternbeiräte  

c)     Schulelternbeirat  

d)     Schulkonferenz  

Zu a): Die Gesamtkonferenz beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule: Sie entscheidet über: 

  • Grundsätze der Unterrichts- und Erziehungsarbeit,  Schulprogrammpunkte (bzw. macht entsprechende Vorschläge)    
  • Grundsätze für eine einheitliche Leistungsbewertung
  • Bildung besonderer Lerngruppen   
  • Vorschläge für die Verteilung und Verwendung der zugewiesenen       Haushaltsmittel   
  • Zugelassene Schulbücher und die Auswahl und Anforderungen von Lehr-       und Lernmitteln
  • Grundsätze der Unterrichtsverteilung
  • Angelegenheiten der Fort- und Weiterbildung 
  • Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten 

Fach- und Fachbereichskonferenzen beraten über ein Fach, eine Fachrichtung oder einen Lernbereich betreffende Angelegenheiten:

  • Didaktische und methodische Fragen, sowie Koordinierung von Lernzielen- und Inhalten   
  • Einführung zugelassener Schulbücher     
  • Koordinierung der Leistungsbewertung 

Die Klassenkonferenz berät über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse:   

  • Versetzung und Kurseinstufung     
  • Arbeits- und Sozialverhalten von Schüler/innen     
  • Empfehlung für den weiteren Bildungsweg
  • Umfang und gleichmäßige Verteilung von Hausaufgaben    
  • Koordination der Arbeit der Fachlehrerinnen u. Fachlehrer     
  • Angelegenheiten der Zusammenarbeit von Eltern, Schüler/innen sowie Lehrer/innen    
  • Mitarbeit der Eltern im Unterricht oder bei sonstigen Veranstaltungen 
  • Beantragung von Ordnungsmaßnahmen

Zu b): Die Eltern der Schüler/innen einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählen für zwei Jahre einen Elternbeirat und eine/n Stellvertreter/in. Einmal im Schulhalbjahr wird die Klassenelternschaft einberufen, bei Bedarf öfter. An den Versammlungen nimmt der/die Klassenlehrer/in teil, die /der über den Unterricht, die Sozialverträglichkeit der Klasse, besondere Maßnahmen und Vorhaben informiert. Mit den Eltern werden Absprachen und Vereinbarungen getroffen und Zusammenarbeit besprochen.  

Zu c): Mitglieder des Schulelternbeirates sind die Klassenelternbeiräte, die aus ihrer Mitte einen Schulelternbeirat für die Dauer von zwei Jahren wählen. Der Schulleiter informiert über die Situation der Schule, die Eltern beraten  mit der Schulleitung über gemeinsame Vorhaben, Vorschläge und Anfragen aus der Elternschaft. 

 Zu d): Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beschlussfassung, in dem an unserer Schule Lehrer/innen und Eltern zusammenwirken. Die Schulkonferenz hat Empfehlungs-, Entscheidungs- und Anhörungsrechte. Hier beraten Eltern und Lehrer gemeinsam über Schulangelegenheiten.